Baugenehmigung erhalten
Mobilheim, Tiny House oder Chalet auf dem eigenen Grundstück, geht das ?
Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück: Eine aufstrebende Lebensform im Trend. Perfekt ausgestattet, kostengünstiger als ein herkömmliches Eigenheim und dennoch ein Zuhause auf vier Rädern. Aber ist das Wohnen im Mobilheim auf Dauer möglich?
Für das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück sind zahlreiche Genehmigungen erforderlich. Obwohl es heutzutage eine große Auswahl an modernen Holzhäusern gibt, müssen diese den Bestimmungen der Landesbauordnung und den Vorschriften der Gemeindebehörden entsprechen. Nicht jeder darf sein Mobilheim einfach dort aufstellen, wo es ihm gerade gefällt!
Die Landesbauordnungen regeln, ob das Aufstellen eines Mobilheims genehmigungspflichtig ist oder nicht. Die Regelungen variieren je nach Bundesland und sind in den sogenannten Landesbauordnungen festgehalten. Beispielsweise wird in Baden-Württemberg das Mobilheim als Wohngebäude betrachtet, daher muss man sich bezüglich der Voraussetzungen an die Städte und Landkreise (Landratsämter) wenden.
In Bayern hingegen gilt Verfahrensfreiheit für Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 75 m³. In Berlin sind nur eingeschossige Gebäude mit bis zu 10 m² Grundfläche verfahrensfrei.
Es gibt 16 Bundesländer und entsprechend viele verschiedene Vorgehensweisen. Dennoch orientieren sich alle Landesbauordnungen an der Musterbauordnung. Allerdings hat ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts ergeben, dass die Kompetenz für das Bauordnungsrecht bei den deutschen Bundesländern liegt.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass sich die Landesbauordnungen stark unterscheiden. Wenn man also das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück plant, muss man sich unbedingt bei der zuständigen Baubehörde über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Neben dem Flächennutzungsplan ist auch der Bebauungsplan von Bedeutung, wenn es um das dauerhafte Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück geht. Der Bebauungsplan ist nicht immer zwingend erforderlich und kann durch den Flächennutzungsplan ersetzt werden, worauf § 34 BauGB Absatz 1 hinweist.
Im Bebauungsplan sind folgende grundlegende Dinge festgelegt:
- Maximale Höhe des Gebäudes
- Maximale Anzahl der Geschosse
- Mögliche Dachformen für das Haus
- Anzahl der Wohneinheiten
- Minimale Grundflächenzahl
In vielen Gemeinden wird eine gewisse Mindestgröße für das Haus vorgeschrieben, um die Errichtung von sogenannten Tiny Houses zu verhindern. Die meisten Mobilheime sind jedoch deutlich größer und können eine Grundfläche von 60 oder 80 m² haben, vergleichbar mit einem kleinen Einfamilienhaus. Somit stellt die minimale Grundflächenzahl in der Regel kein Problem dar.
Auch wenn die Nachfrage nach Mobilheimen steigt, müssen dennoch die geltenden Vorschriften beachtet werden. Daher darf niemand ein Mobilheim aufstellen, ohne die Ortsgestaltungssatzung zu berücksichtigen. Diese gilt unabhängig vom lokalen Bebauungsplan und legt fest, wie ein Gebäude gestaltet sein muss, um ins Ortsbild zu passen.
Hier werden beispielsweise folgende Punkte festgelegt:
- Farbe und Material des Daches
- Art der Fenster
- Gestaltung des Außengeländes
- Art der Einfriedung
Auch kann die Ortsgestaltungssatzung festlegen, ob das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück mit oder ohne Räder erlaubt ist. Eventuell müssen die Räder des Mobilheims entfernt werden, damit das Wohnen in diesem Haus erlaubt ist.
Die Landesbauordnung und die Satzungen der Gemeinden und Städte bestimmen, wann das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück möglich ist, welcher Platz dafür genutzt werden kann und ob der Wohnsitz dauerhaft hierher verlegt werden kann.
Es gibt verschiedene Formen der Genehmigungspflicht:
- Verfahrensfreiheit
Hier muss kein Bauantrag gestellt werden, und auch das Kenntnisgabeverfahren entfällt. Jeder muss selbst prüfen, ob das Bauvorhaben umsetzbar ist. Zudem müssen nötige Befreiungen oder Genehmigungen zuständiger Behörden vorgelegt werden können, wie zum Beispiel der Standsicherheitsnachweis und der Wärmeschutznachweis. Architekten oder die örtliche Baubehörde geben gerne Auskunft darüber. - Genehmigungsfreiheit
Bei der Genehmigungsfreiheit sprechen die Behörden von einem Kenntnisgabe- oder Mitteilungsverfahren. Die Anforderungen an das Bauvorhaben sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Der Vorteil der Genehmigungsfreiheit besteht darin, dass die Baugenehmigung als erteilt gilt, wenn innerhalb einer festgelegten Frist nichts anderes bescheinigt wurde. - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig, und der entsprechende Antrag muss schriftlich gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Bundesland, daher muss man diese bei der Behörde erfragen. Näheres ist in den Landesverordnungen festgelegt. Der Bauantrag muss sowohl vom Bauherren als auch vom zuständigen Planer (Architekt, Bauingenieur) unterzeichnet werden.
Wer seinen Wohnsitz dauerhaft in ein Mobilheim auf eigenem Grundstück verlegen möchte, muss nicht nur den passenden Standort dafür haben, sondern auch verschiedene Auflagen erfüllen.
Diese Erfüllung wird durch eine Vielzahl von Unterlagen nachgewiesen, die teilweise auch für die Verfahrensfreiheit benötigt werden.
Die Landesbauordnung schreibt für einen dauerhaften Wohnsitz folgende Punkte vor:
- Küchen und Kochnischen können fensterlos sein, sofern eine entsprechende Lüftung vorhanden ist
- Toilette und Dusche (oder Wanne) müssen vorhanden sein
- Aufenthaltsräume benötigen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m
- Aufenthaltsräume müssen Tageslicht erhalten und belüftbar sein
- Fenster müssen eine Rohbaumaß von 1/8 der Netto-Grundfläche des Raumes haben
Da Mobilheime meist aus Holz gebaut werden, spielt der Brand- und Blitzschutz eine wichtige Rolle. Das bedeutet, dass bauliche Anlagen, bei denen nach Bauart und Nutzung mit einem Blitzschlag zu rechnen ist, eine wirksame Blitzschutzanlage aufweisen müssen.
Wer denkt, dass das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück ohne größeren Aufwand möglich ist, irrt sich bereits jetzt.
Neben dem Blitzschutz werden durch die Landesbauordnung auch die Fluchtwege und Treppen geregelt, die den Vorgaben entsprechen müssen. Mobilheime, die bereits von etablierten Herstellern gekauft werden, erfüllen in der Regel die sicherheitsrelevanten Anforderungen.
Zu den technischen Sicherheitsnachweisen, die erbracht werden müssen, gehören:
- Standsicherheitsnachweis
- Wärmeschutznachweis
- Schallschutznachweis
- Brandschutznachweis
- Prüfstatik
- Angaben zu Heizungs- und Lüftungsanlagen
Wenn autarke Mobilheime errichtet werden, die sich selbst mit Strom versorgen können (z. B. durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach), müssen auch dafür die entsprechenden Sicherheits- und Funktionsnachweise erbracht werden.
Wer denkt, dass das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück ohne großen Aufwand möglich ist, irrt sich bereits jetzt. Neben den bereits erwähnten Unterlagen werden auch eine Baubeschreibung und diverse weitere Dokumente benötigt, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den Vorschriften entspricht.
Die Details können am besten gemeinsam mit einem Architekten besprochen werden. Wenn das Mobilheim bereits komplett gekauft und nur noch aufgestellt werden soll, entfällt die Baubeschreibung natürlich, und es geht nur darum, die erforderliche Genehmigung für das Aufstellen an dem gewünschten Ort zu erhalten.
Ansonsten benötigt das Verfahren für die Genehmigung neben der Baubeschreibung folgende Unterlagen:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Berechnungen
- Geschossflächenanzahl
- Grundrissfläche
- Wohnfläche
- Baukosten
Kurzum: Die Baubehörde möchte für jeden Schritt auf dem Weg zum fertigen Mobilheim die nötigen Bestätigungen oder Darstellungen sehen.
Wenn Sie also das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück planen, müssen Sie sich unbedingt bei der zuständigen Baubehörde über die aktuell geltenden Bestimmungen informieren.
Inzwischen gibt es die Möglichkeit, dauerhaft in einem Mobilheim auf einem Campingplatz zu wohnen. Dort haben die Bewohner eine eigene Adresse und sogar einen Briefkasten. Auch das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück ist möglich, dafür müssen jedoch die Vorgaben der Landesbauordnung beachtet werden.
Einzelne Campingplätze und Mobilheimparks können das dauerhafte Wohnen im Mobilheim ermöglichen, hier kann auch der Wohnsitz angemeldet werden. Dies ist wie üblich beim Einwohnermeldeamt möglich. In der Regel ist dies jedoch nicht möglich. Bitte informieren Sie sich im Gespräch mit dem Platz, ob die Anmeldung dort legal möglich ist.
Beim Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück kann ebenfalls der Wohnsitz hier angemeldet werden. Wichtig ist dafür nur, dass das Mobilheim eine eigene Adresse hat, was oftmals mit der Adresse des Grundstücks verbunden ist.
Ein Mobilheim kann am einfachsten auf einem Campingplatz oder in einem Mobilheimpark aufgestellt werden. Dort sind bereits Anschlüsse für Strom, Wasser und Gas vorhanden.
Auch auf dem eigenen Grundstück ist dies möglich, dafür müssen jedoch die Vorgaben der Landesbauordnung beachtet werden. Auch die zuständige Gemeinde kann spezielle Vorgaben erlassen. Wichtig für das dauerhafte Aufstellen ist der Anschluss an die Ver- und Entsorgungsleitungen.
Sofern weder der Bebauungsplan noch die Gestaltungssatzung der Bauform oder der optischen Ansicht entgegenstehen, sind Chalets und Mobilheime, die den Baunormen entsprechen, auf einem baureifen Grundstück zu genehmigen. Hier spielt es keine Rolle, ob das Haus Räder hat oder nicht.
Schritt 1 – Grundstück finden:
Die erste Aufgabe nach der Entscheidung für ein Mobilheim, Tinyhouse oder Chalet ist die Suche nach einem geeigneten Grundstück. Die Nutzung der Immobilie ist dabei entscheidend, da die Genehmigungsverfahren für dauerhaften Wohnsitz oder als Ferienhaus variieren können. Das Grundstück kann gekauft oder gemietet werden. Es sollte sich für die Platzierung eines Mobilheims, Tiny Houses oder Chalets eignen. Bei Unsicherheiten kann eine Bauvoranfrage bei der örtlichen Baubehörde eingereicht werden, um Auskunft über die Realisierbarkeit des Vorhabens zu erhalten.
Schritt 2 – Bestandsplanung:
Nachdem ein passendes Grundstück gefunden und erworben wurde, müssen alle erforderlichen Dokumente, Pläne, Gutachten und baulichen Maßnahmen zusammengestellt werden, die für die Realisierung des Bauvorhabens notwendig sind. Diese Unterlagen müssen später bei der örtlichen Baubehörde eingereicht werden, um die Baugenehmigung zu erhalten. Dazu gehören unter anderem ein Lageplan, ein Grundbuchauszug, Pläne für Rohrleitungen von Strom, Wasser und Abwasser sowie ein Baugrundgutachten.
Schritt 3 – Architekt & Gutachter beauftragen:
Für den Bauantrag eines Mobilheims, Tiny Houses oder Chalets, egal ob als dauerhafter Wohnsitz oder Ferienhaus, ist die Mitwirkung einer bauvorlagenberechtigten Person erforderlich, wie zum Beispiel ein Architekt oder Ingenieur. Diese gewährleisten die Einhaltung aller Vorschriften und erstellen eine individuelle Entwurfsplanung. Sie berücksichtigen dabei die Wünsche der Bauherren und erstellen alle notwendigen Zeichnungen für den Bauantrag. Je nach Grundstück kann auch ein Gutachter erforderlich sein, der ein Bodengutachten durchführt, falls der Boden ungeeignet erscheint und weitere Baumaßnahmen notwendig sind.
Schritt 4 – Bauantrag und -genehmigung:
Nachdem alle Unterlagen, Gutachten, Zeichnungen und Nachweise vorliegen, wird der Bauantrag für das Mobilheim, Tinyhouse oder Chalet an das zuständige Bauamt gesendet. Die erforderlichen Dokumente können je nach Gemeinde und Landesbauordnung variieren, daher ist eine individuelle Klärung notwendig. Sobald der Bauantrag vollständig ist, muss er von den Bauherren unterschrieben und bei der Behörde zur Baugenehmigung eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Prüfung durch die Baubehörde, die bis zu 12 Wochen dauern kann. Sobald die Baugenehmigung erteilt wurde, kann mit dem Bau des Mobilheims, Tiny Houses oder Chalets begonnen werden.